Stellungnahme des GeN zu Widerstand gegen DNA-Proben

(Berlin, Februar 2014) „Polizeiliche DNA-Sammelwut stoppen!“ so lautete der Slogan der Kampagne des Gen-ethischen Netzwerkes gegen die stetige Expansion polizeilicher DNA-Datenbanken. In den letzten Wochen und Monaten ist dieser Slogan auch von AntimilitaristInnen aufgegriffen – und in die Tat umgesetzt worden.

Hintergrund der Aktionen mit rosa Farbe ist der Protest gegen das Gefechtsübungszentrum der Bundeswehr in der Altmark. Dort entsteht derzeit für 100 Millionen Euro eine ganze Stadt – mit Flughafen, U-Bahn-Stationen, Wohnvierteln, Einkaufszentren, Elendsviertel etc. -, in dem die Bundeswehr den Häuserkampf üben soll (Info: www.kurzlink.de/bilder_schnoegger). 2012 und 2013 haben dort Protestcamps stattgefunden, um gegen die Ausbildung der Bundeswehr zur städtischen Aufstandsbekämpfungsarmee zu protestieren. Die vorgeworfenen Farbaktionen betrafen zum einen das Gelände, auf dem die Geisterstadt „Schnöggersburg“ bis 2017 fertig aufgebaut werden soll. Zum anderen war das Bauplanungsbüro der Firma ICL; die mit dem Bau der Stadt beauftragt ist, bemalt worden. Auch fünf weitere AktivistInnen waren wegen „Sabotage an Wehrmitteln“, und „Sachbeschädigung“ zur Speichelprobe geladen worden, hatten aber nach eingelegtem Widerspruch beim Amtsgericht Stendal Recht bekommen.

Dass die Ermittlungsbehörden immer häufiger Bagatelldelikte zum Anlass nehmen, um DNA-Proben einzusammeln, ist ein Trend, der nun auch zunehmend massiver in Ermittlungsverfahren gegen linke Bewegungen zum Einsatz kommt (siehe auch unten). Umso wichtiger ist es, dass derzeit nicht nur die antimilitaristischen AktivistInnen, sondern auch weitere Betroffene in linken Bewegungen das Thema DNA-Sammelwut diskutieren und Protest- und Widerstandsformen ausprobieren.

Der Trend zur zunehmenden Ausweitung der polizeilichen DNA-Sammelwut geschieht in einer Sphäre polizeilicher Willkür und rechtlicher Grauzonen, die durch die Reform der Strafgesetzgebung von 2005 (§81 der StPO) enorm ausgeweitet wurden – auch wenn weiter formal gilt, dass DNA-Proben nur bei „erheblichen Straftaten“ rechtens sind. Zudem ist es in diesem Kontext einmal mehr nötig, auf die Fehlerquellen und Manipulationsmöglichkeiten von Ermittlungs- und Strafverfahren, die auf DNA-„Beweisen“ beruhen, hinzuweisen. Nicht erst das „Phantom von Heilbronn“ hat gezeigt, dass DNA keine Wahrheitsmaschine ist (siehe dazu www.gen-ethisches-netzwerk.de/node/1390)

In Zeiten einer bisher ungeahnten, kaum noch überschaubaren internationalen und nationalen staatlichen Überwachungspolitik ist auch der Kampf gegen die biologische Vorratsdatenspeicherung dringend nötig – und sind BürgerrechtlerInnen, DatenschützerInnen und soziale Bewegungen darin zu unterstützen und zu ermuntern, sich hiermit zu befassen und widerspenstig zu zeigen.

Das Gen-ethische Netzwerk erklärt seine Solidarität mit dem Widerstand gegen die DNA-Sammelwut und mit dem Speichelproben-Verweigerer!

Informationen des GeN:
Informationen zur Kampagne des Gen-ethischen Netzwerkes 2011/2012: „DNA Sammelwut stoppen!“ siehe: www.fingerwegvonmeinerDNA.de.